Indexmiete-Rechner 2026: Mieterhöhung nach VPI
Der Indexmiete-Rechner berechnet, um wie viel eine Indexmiete steigen darf, wenn sich der Verbraucherpreisindex ändert, und ab wann die neue Miete gilt.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie die bisherige Kaltmiete ein.
- Tragen Sie den Indexstand bei der letzten Mietfestsetzung und den aktuellen Indexstand ein. Beide Werte veröffentlicht das Statistische Bundesamt monatlich.
- Tragen Sie das Datum der letzten Änderung und den Zugang Ihrer Erhöhungserklärung ein.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Indexmiete (§ 557b BGB): Vermieter und Mieter können schriftlich vereinbaren, dass sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex richtet.
- Mindestabstand: Die Miete muss seit der letzten Änderung mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein.
- Neue Miete = bisherige Miete × aktueller Index : Index bei der letzten Festsetzung.
- Fälligkeit: Die geänderte Miete ist erst ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung beim Mieter zu zahlen.
- Während der Indexmiete sind reguläre Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ausgeschlossen; Modernisierungsumlagen sind nur eingeschränkt möglich.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
Bisherige Miete 800 €, Index bei letzter Festsetzung 118,5, aktueller Index 121,9, letzte Änderung 01.01.2025, Zugang der Erklärung 15.03.2026:
| Indexänderung | Neue Miete | Erhöhung | Fällig ab |
|---|---|---|---|
| +2,87 % | 822,95 € | 22,95 € | 01.05.2026 |
Rechenweg: (121,9 − 118,5) : 118,5 = 2,87 %. 800 € × 121,9 : 118,5 = 822,95 €. Zugang am 15.03.2026, also ab dem übernächsten Monat: 1. Mai 2026.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Der Rechner prüft nur den Mindestabstand von einem Jahr. Ob eine Indexmiete wirksam vereinbart wurde, insbesondere die Schriftform, prüft er nicht.
- Den passenden Verbraucherpreisindex (Gesamtindex, nicht eine Teilkomponente) entnehmen Sie der monatlichen Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts.
- Erhöhungen wegen umlagefähiger Modernisierung sind nur eingeschränkt zulässig, wenn der Vermieter die baulichen Umstände nicht zu vertreten hat.
Glossar
- Indexmiete
- Eine Miete, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.
- Verbraucherpreisindex (VPI)
- Der Index des Statistischen Bundesamts, aus dessen Änderung die Mieterhöhung folgt.
- Mindestabstand
- Der Abstand von einem Jahr, den zwei Erhöhungen haben müssen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?
Höchstens einmal im Jahr, gerechnet ab der letzten Änderung.
Ab wann gilt die neue Indexmiete?
Erst ab Beginn des übernächsten Monats, nachdem die Erklärung dem Mieter zugegangen ist.
Darf der Vermieter bei einer Indexmiete trotzdem wegen Modernisierung erhöhen?
Nur eingeschränkt: nur wenn er die baulichen Maßnahmen wegen Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat, oder bei bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungen.
Prüft der Rechner, ob die Indexmiete wirksam vereinbart wurde?
Nein. Der Rechner prüft nur den Mindestabstand von einem Jahr.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- BGB § 557b. www.gesetze-im-internet.de
- Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex für Deutschland, Lange Reihen ab 1948 (Tabelle 611xx-01, Ausgabe vom 10. Juli 2025). www.destatis.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.