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HOAI-Rechner 2026: Architektenhonorar berechnen

Der HOAI-Rechner berechnet ein Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Honorarordnung: aus anrechenbaren Kosten, Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen.

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  • Ohne Anmeldung
  • Mit Rechenweg
  • Quellen genannt
€

1 bis 9, durch Leerzeichen getrennt, z. B. 1 2 3 5 6 7 8

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Ergebnis

Tragen Sie Ihre Werte ein, das Ergebnis erscheint hier.

Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie die anrechenbaren Kosten ein, meist aus der Kostenberechnung oder -schätzung.
  2. Wählen Sie die Honorarzone, die zu Ihrem Bauvorhaben passt.
  3. Wählen Sie die beauftragten Leistungsphasen (zum Beispiel nur Planung ohne Bauüberwachung).
  4. Tragen Sie optional vereinbarte Nebenkosten ein und wählen Sie die Umsatzsteuer.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Honorartafel (§ 35 Abs. 1 HOAI): Für jede Honorarzone (I bis V) und jede Stufe der anrechenbaren Kosten nennt die HOAI eine Honorarspanne. Der Rechner verwendet den Mittelwert dieser Spanne.
  2. Zwischenwerte (§ 13 HOAI): Liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Stufen der Tafel, wird linear interpoliert.
  3. Leistungsphasen (§ 34 Abs. 3 HOAI): Das Gesamthonorar verteilt sich in Prozent auf neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (2 %) bis zur Objektbetreuung (2 %). Die Objektüberwachung macht mit 32 % den größten Anteil aus.
  4. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind diese Werte unverbindliche Orientierungswerte; das tatsächliche Honorar wird frei vereinbart.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Anrechenbare Kosten 400.000 €, Honorarzone III (zum Beispiel Einfamilienhaus):

Leistungsphasen Anteil Honorar netto Honorar brutto (19 % USt)
1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (ohne Genehmigungsplanung und Objektbetreuung) 95 % 54.908,58 € 65.341,21 €
1 bis 9 (vollständig) 100 % 57.798,50 € 68.780,22 €

Rechenweg: Honorar-Mittelwert bei 400.000 € in Zone III: 57.798,50 € (zwischen den Stufen 300.000 € und 500.000 € interpoliert). Davon 95 % = 54.908,58 €.

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Die Honorartafel gilt für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Andere Leistungsbilder, etwa Tragwerksplanung oder Technische Ausrüstung, haben eigene Honorartafeln, die dieser Rechner nicht abbildet.
  • Welcher Honorarzone ein Bauvorhaben zuzuordnen ist, richtet sich nach mehreren Bewertungsmerkmalen (§ 35 Abs. 2 HOAI). Der Rechner übernimmt die von Ihnen gewählte Zone ohne eigene Einstufung.
  • Nebenkosten sind seit 2021 frei vereinbar, keine gesetzliche Pauschale. Üblich sind einige Prozent des Honorars.
  • Umbau- und Modernisierungszuschläge sind nicht eingerechnet.

Glossar

HOAI
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Anrechenbare Kosten
Die Kosten des Bauvorhabens, nach denen das Honorar berechnet wird.
Honorarzone
Die Einordnung des Bauvorhabens nach Schwierigkeit.
Leistungsphase
Einer der Abschnitte der Planungsleistung, aus denen das Honorar zusammengesetzt wird.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie wird das Architektenhonorar berechnet?

Aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen, nach der Honorartafel des § 35 HOAI. Zwischenwerte werden linear interpoliert.

Was bedeutet Honorarzone III?

Durchschnittliche Anforderungen, zum Beispiel ein normales Einfamilienhaus. Zone I steht für sehr geringe, Zone V für sehr hohe Anforderungen.

Sind die Honorartafeln der HOAI verbindlich?

Nein, seit der Reform 2021 sind sie nur noch unverbindliche Orientierungswerte. Das Honorar wird zwischen Auftraggeber und Planer frei vereinbart.

Sind Nebenkosten in der HOAI gesetzlich pauschaliert?

Nein. Nebenkosten sind seit 2021 frei vereinbar, es gibt keine gesetzliche Pauschale.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.