Auto & Verkehr

E-Auto-Förderung 2026 Rechner: Prämie & Anspruch

Der E-Auto-Förderung-Rechner prüft, in welcher Höhe die staatliche Förderung für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs 2026 greift, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl förderrelevanter Kinder.

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Ergebnis

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Anleitung

So nutzen Sie den Rechner

  1. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (reines Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug, oder förderfähiger Plug-in-Hybrid).
  2. Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen und die Anzahl förderrelevanter Kinder ein.

Formel und Rechenweg

So rechnet der Rechner

  1. Förderfähig ist, wessen zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.000 € nicht übersteigt, zuzüglich 5.000 € je förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 €.
  2. Für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (Erstzulassung 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) gilt:
Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kind Mit einem Kind Mit zwei oder mehr Kindern
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
  1. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge mit höchstens 60 g/km CO2 oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite (Erstzulassung bis 30. Juni 2027) gilt die halbe bis etwas reduzierte Förderung der jeweiligen Einkommensstufe.
  2. "Förderrelevantes Kind" ist ein im Haushalt lebendes, kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren.

Zahlen zum Vergleichen

Beispiele und Richtwerte

Fahrzeugtyp Einkommen Kinder Förderung
Batterieelektrofahrzeug 40.000 € 0 5.000 €
Batterieelektrofahrzeug 70.000 € 1 3.500 €
Batterieelektrofahrzeug 82.000 € 0 nicht förderfähig
Plug-in-Hybrid 50.000 € 2 3.500 €

Gut zu wissen

Regeln, Grenzen und Begriffe

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • Das Fahrzeug muss ein Neufahrzeug der Klasse M1 sein und mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleiben.
  • Je antragstellender Person wird die Förderung nur einmal gewährt, und nur einmal je Fahrzeug.
  • Der Antrag ist über foerderzentrale.gov.de zu stellen, spätestens zwölf Monate nach der Erstzulassung.

Glossar

E-Auto-Förderung
Die staatliche Prämie für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs.
Haushaltsjahreseinkommen
Das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, von dem die Höhe der Förderung abhängt.
Fahrzeugklasse M1
Die Klasse für Pkw, zu der das geförderte Neufahrzeug gehören muss.
Haushaltsmittel
Das verfügbare Budget, unter dessen Vorbehalt die Förderung steht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wer bekommt die volle E-Auto-Förderung von 6.000 Euro?

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 45.000 € und zwei oder mehr förderrelevanten Kindern, beim Kauf eines reinen Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugs.

Bis wann gilt die E-Auto-Förderung 2026?

Für reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2029, für förderfähige Plug-in-Hybride bis 30. Juni 2027.

Zählt das Einkommen beider Partner?

Ja, maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen, also auch von Ehe- oder Lebenspartnern.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung) vom 19. Mai 2026, BAnz AT 19.06.2026 B3. www.bafa.de

Änderungsprotokoll

  • Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.