Zollrechner: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnen
Der Zollrechner berechnet die Einfuhrabgaben für ein Paket aus einem Nicht-EU-Staat nach der seit 1. Juli 2026 geltenden Regelung.
- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Mit Rechenweg
- Quellen genannt
Ergebnis
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Anleitung
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie Warenwert und Versandkosten laut Rechnung oder Sendungsnachweis ein.
- Geben Sie an, wie viele verschiedene Warenkategorien die Sendung enthält. Bei einer einzelnen Warenart ist das 1.
- Bei einem Warenwert über 150 € tragen Sie den Zollsatz laut Zolltarif ein, sonst lassen Sie ihn leer.
- Wählen Sie den Umsatzsteuersatz der Ware.
Formel und Rechenweg
So rechnet der Rechner
- Zollwert = Warenwert + Versandkosten.
- Pauschale Einfuhrabgabe: Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze. Stattdessen werden 3 € je Warenkategorie (Zollunterposition) in der Sendung erhoben, unabhängig vom Warenwert.
- Zollsatz: Bei einem Warenwert über 150 € kommt zusätzlich der bisherige, warenabhängige Zollsatz hinzu. Er hängt von der Art der Ware ab (Zolltarifnummer) und wird hier eingetragen.
- Einfuhrumsatzsteuer (§ 11 Abs. 1 UStG) = (Zollwert + Zoll + Pauschale) × Steuersatz, 19 % oder ermäßigt 7 %.
Zahlen zum Vergleichen
Beispiele und Richtwerte
| Warenwert | Versand | Kategorien | Zollsatz | Zollwert | Zoll | Pauschale | Einfuhrumsatzsteuer | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 40 € | 5 € | 2 | ohne | 45,00 € | 0,00 € | 6,00 € | 9,69 € | 15,69 € |
| 300 € | 20 € | 1 | 12 % | 320,00 € | 38,40 € | 3,00 € | 68,67 € | 110,07 € |
Rechenweg erste Zeile: Zollwert 45,00 €. Kein Zollsatz, weil der Warenwert unter 150 € liegt. Pauschale 2 × 3 € = 6,00 €. Einfuhrumsatzsteuer: (45,00 € + 6,00 €) × 19 % = 9,69 €.
Mit 20 € Warenwert und 3 Kategorien bei 7 % Umsatzsteuer: Pauschale 9,00 €, Einfuhrumsatzsteuer 2,03 €, Gesamt 11,03 €.
Gut zu wissen
Regeln, Grenzen und Begriffe
- Die Pauschale von 3 € je Warenkategorie gilt seit dem 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 als Übergangslösung, bis die Reform der EU-Zollunion vollständig greift. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr, nicht der Bestellung.
- Den genauen Zollsatz für eine bestimmte Ware finden Sie im elektronischen Zolltarif (EZT) des Zolls. Dieser Rechner übernimmt ihn nicht automatisch.
- Geschenksendungen zwischen Privatpersonen können eigenen Regeln unterliegen. Der Rechner prüft das nicht.
- Der Zoll erhebt die Abgaben in der Regel über den Paketdienstleister, der dafür zusätzlich eine eigene Auslagenpauschale verlangen kann. Diese ist hier nicht enthalten.
Glossar
- Einfuhrumsatzsteuer
- Die Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat anfällt.
- Zollsatz
- Der Prozentsatz, der sich aus dem elektronischen Zolltarif (EZT) für eine Ware ergibt.
- Warenkategorie
- Die Gruppe, nach der die Pauschale je Paket berechnet wird.
- Freigrenze
- Die frühere Grenze von 150 €, die nicht mehr gilt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gibt es noch eine Zollfreigrenze von 150 €?
Nein, seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr. Stattdessen wird für jede Warenkategorie eine Pauschale von 3 € erhoben, auch unter 150 €.
Muss ich für jedes Paket Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Ja, seit Juli 2021 fällt sie bei kommerziellen Einfuhren ab dem ersten Cent an.
Was zählt als eigene Warenkategorie?
Jede Ware mit einer eigenen Zollunterposition (6-stelliger Code im Zolltarif). Zehn gleiche Paar Socken sind eine Kategorie, Socken und Hosen zusammen zwei.
Wie hoch ist die Pauschale je Warenkategorie?
Die Pauschale von 3 € je Warenkategorie gilt seit dem 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 als Übergangslösung.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- UStG § 11. www.gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026. www.bundesfinanzministerium.de
Änderungsprotokoll
- Werte und Quellen geprüft, Seite im neuen Layout veröffentlicht.